Als Vertragspsychotherapeutin kann ich mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für die ersten probatorischen Sitzungen. Je nach Bedarf werden dann alle weiteren Sitzungen bei Ihrer Krankenkasse beantragt.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für mind. 12 Sitzungen und maximal 60 Sitzungen bei Langzeittherapie.
Für weitere Informationen schauen Sie auch unter Punkt „Ablauf“ der Therapie.
In meiner Praxis plane ich für meine Patientinnen/Patienten immer ein festes Zeitfenster ein. Bei kurzfristigen Absagen ist eine Vergabe des Termins an andere in der Regel daher nicht mehr möglich.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, die vereinbarte Sitzung mindestens zwei Werktage unabhängig der Gründe für Ihr Nichterscheinen vor dem Termin abzusagen. Bei Absagen unter 48 Stunden wird ein Ausfallhonorar in Höhe einer Sitzungsstunde fällig. Das Ausfallhonorar wird nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen und muss von Ihnen privat bezahlt werden.
Dr. phil. Nina Hiebel - Psychologische Psychotherapeutin (VT) - Großer Markt 25 - 66740 Saarlouis